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Liquor

Einsendung von Liquorproben

Liquorzytologien können in verschiedenen differentialdiagnostischen Erwägungen, sei es z.B. zur Abklärung einer möglichen liquorigenen Tumorzellaussaat oder von entzündlichen Veränderungen, angezeigt sein. Je nach klinischer Fragestellung verwenden wir im Rahmen der neuropathologischen Aufarbeitung neben den klassischen zytologischen Färbungen auch zusätzliche immunzytochemische bzw. immunhistochemische Verfahren.

Für die optimale neuropathologische Aufarbeitung ist die Übersendung von 1-2ml nativem, möglichst unblutigem Liquor erforderlich. Der Transport zu uns sollte bitte unmittelbar nach Entnahme per Boten, nicht auf dem Postweg, erfolgen. Für längere Transportwege kann in Ausnahmen die Fixierung mit gepuffertem 10%-igen Formalin (4% Formaldehyd) erfolgen. Dies führt zu einer Zell-und Kernschrumpfung und erschwert eine seriöse zytomorphologische Bewertung deutlich.

Liquorproben die von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 15:45 Uhr im Institut ankommen, werden noch am gleichen Tag unfixiert verarbeitet (Dauer etwa eine Stunde). Hierbei sollte der entnommene Liquor immer möglichst frisch zu uns gelangen, da es sehr schnell zu pH-Wert Änderungen und Zellschädigungen kommt. Eine Lagerung im Kühlschrank verzögert diesen Prozess, hält ihn aber nicht auf!

Nach 15:45 Uhr wird der Liquor bei uns im Verhältnis 1:1 mit Formalin (4% gepuffert) versetzt und somit fixiert. Die Verarbeitung erfolgt dann am nächsten Morgen, was die zytomorphologische Beurteilung deutlich erschwert.

Falls kein Mitarbeiter mehr im Institut ist bzw. an den Wochenenden, kann der Liquor auch nach der Entnahme mit Formalin (4% gepuffert) fixiert und im Kühlschrank gelagert werden.

Alternativ zur frischen Liquorprobe können auch 6-8 Objektträgern ungefärbter Cytospinpräparate eingesendet werden. Für die Möglichkeit der Durchführung zusätzlicher immunhistochemischer Färbungen ist in diesem Fall eine Formalin-Fixierung der Probe, vor der Anfertigung der Cytospinpräparate, zwingend erforderlich.

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer infektiösen Erkrankung ist die Liquorprobe zwingend als „Infektiös“ zu kennzeichnen!

Sollten von klinischer Seite Hinweise auf eine Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bestehen und diese nicht weiter abgeklärt bzw. ausgeschlossen worden sein (z.Bsp. 14-3-3 Bestimmung), ergibt sich keine Fragestellung, die sich mittels Zytomorphologie klären ließe und so eine Untersuchung in unserem Institut, im unfixierten Zustand, rechtfertigen würde.

Wir bitten Sie sich in diesen Fällen telefonisch mit den zuständigen nationalen Referenzzentren für CJD in in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

CJD Referenzzentrum Göttingen

CJD Referenzzentrum München

Wir können die Liquorprobe nur dann zur Untersuchung in unserem Institut annehmen, wenn dem Material ein vollständig ausgefüllter Untersuchungsschein beiliegt. Hier sollten mindestens die Patientendaten, die entsprechende Fragestellung und die Kontaktdaten (Telefonnummer) des behandelnden Arztes (für Rückfragen und die Befundübermittelung in dringenden Fällen) ersichtlich sein. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist die Übermittelung wesentlicher klinischer Daten unerlässlich.

Bitte übersenden Sie das Material unter Verwendung unseres Einsendescheins an die folgende Adresse:

Universitätsklinikum Erlangen
Neuropathologisches Institut
Schwabachanlage 6
91054 Erlangen